Austritt

Ein Stellenwechsel oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedeutet auch den Austritt aus der Pensionskasse. Dabei stellt sich die Frage, was mit dem bis dahin angesparten Altersguthaben geschieht.

Beim Austritt aus der Pensionskasse wird das Altersguthaben in der Regel an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers in der Schweiz oder in Liechtenstein überwiesen. Besteht keine neue Pensionskasse, kann das Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Freizügigkeitsstiftungen oder in eine Freizügigkeitspolice übertragen werden.

Falls Sie uns keine Überweisungsinstruktionen mitteilen, werden wir das Altersguthaben sechs Monate nach dem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Postfach, 8050 Zürich, überweisen.

FZK Freizügigkeitskonto - Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Downloads

Formulare Austritt

Reglemente und Vorsorgepläne