Einkauf

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie vorhandene Vorsorgelücken schliessen und gleichzeitig steuerlich profitieren. Ein Einkauf erhöht das Altersguthaben und wirkt sich positiv auf die späteren Renten- oder Kapitalleistungen aus.

Ob nach einem Stellenwechsel, einer längeren Auszeit oder aufgrund eines höheren Einkommens – es gibt verschiedene Gründe, warum ein Einkauf möglich und sinnvoll sein kann.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass alle Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen vollständig in die Pensionskasse eingebracht wurden.

Einkäufe sind erst möglich, wenn der vorbezogene Betrag für Wohneigentumsförderung vollständig zurückgezahlt worden ist.

Personen, die neu in die Schweiz ziehen und zuvor keiner schweizerischen Pensionskasse angehörten, dürfen in den ersten fünf Jahren maximal 20 % ihres Jahreslohns pro Jahr in die Pensionskasse einzahlen.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Einkäufen liegt in der Verantwortung der versicherten Person. Zudem können Einkäufe erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren in Kapitalform bezogen werden (Ausnahme: Wiedereinkäufe nach einer Scheidung).

Die Einkaufssumme wird anhand des versicherten Lohnes, des gewählten Sparplanes und des Alters gemäss Einkaufstabelle (Vorsorgeplan Art. 9) berechnet. Beim Einkauf in das Frühpensionierungskontos (Vorsorgeplan Art. 10) muss angegeben werden, auf welches vorzeitige Pensionierungsalter man sich einkaufen möchte. Je früher das vorzeitige Pensionierungsalter gewählt wird, desto höher ist die Einkaufssumme. Zu beachten sind die steuerlichen Konsequenzen, wenn man sich voll in das Frühpensionierungskonto eingekauft hat, aber nicht vorzeitig in Pension geht (Art. 38, Abs. 5).

Wie gehe ich vor?
Vor einem Einkauf ist eine Selbstdeklaration über die persönliche Vorsorgesituation auszufüllen. Nach Eingang der Selbstdeklaration werden wir Ihnen eine Offerte mit dem gewünschten Einkaufsbetrag erstellen. Die Offerte muss unterzeichnet retourniert werden und der freiwillige Einkauf kann gleichzeitig einbezahlt werden. Ein Einkauf ist zwei Mal pro Jahr möglich.

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