Eintritt

Der Eintritt in die Aurea Vorsorge erfolgt mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, frühestens am 1. Januar des Jahres, in dem die betreffende Person 18 Jahre alt wird. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität. Die Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder
  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sowie
  • Ein Mindestgehalt pro Jahr (je nach Vorsorgeplan des Arbeitgebers unterschiedlich, mindestens CHF 11’340)

Ab dem 24. Geburtstag besteht zusätzlich Versicherungsschutz für die Altersvorsorge.

Beim Eintritt sind sämtliche Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen auf die Aurea Vorsorge zu übertragen. Dies umfasst auch Freizügigkeitskonten und -policen. Die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen werden dem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben.

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Formulare Eintritt

Reglemente und Vorsorgepläne