Heirat und Lebenspartnerschaft
Eine Heirat oder eine Lebenspartnerschaft ist ein bedeutender Schritt im Leben - auch aus Sicht der Vorsorge. Mit der Eheschliessung, resp. dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft ändern sich nicht nur persönliche Lebensverhältnisse, sondern oft auch die Ansprüche in der beruflichen Vorsorge.
Im Todesfall kann der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder der Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse haben.
Ehegattenrente
Die Heirat hat verschiedene Auswirkungen auf die Leistungen der Pensionskasse. Im Todesfall der versicherten Person erhält der überlebende Ehepartner bzw. die überlebende Ehepartnerin eine Ehegattenrente, die 36% des versicherten Jahreslohnes. Bei der Pensionierung besteht die Möglichkeit, die Ehegattenrente bei 60% der Altersrente (Standard) oder auf 100% zu erhöhen. Dadurch wird jedoch die Altersrente ab Beginn reduziert.
Um eine Ehegattenrente zu erhalten, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ehe bestand zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person
- Der überlebende Ehepartner bzw. die überlebende Ehepartnerin muss für ein oder mehrere gemeinsame Kinder aufkommen
- Der überlebende Ehepartner bzw. die überlebende Ehepartnerin ist älter als 45 Jahre und die Ehe dauerte mindestens 5 Jahre
Falls die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird eine einmalige Kapitalabfindung anstelle einer Rente ausbezahlt
Lebenspartnerrente
Für eine Lebenspartnerrente (Art. 33) muss die Lebenspartnerschaft der Pensionskasse mit dem Meldeformular schriftlich mitgeteilt werden.
Um eine Lebenspartnerrente zu erhalten, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Partnerschaft dauert ununterbrochen mindestens fünf Jahre in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltung
- Es bestehen weder Ehehindernisse, noch besteht eine gültige Ehe
- Der überlebende Lebenspartner bezieht weder Hinterlassenenleistungen aus berufliche Vorsorge noch steht ihm ein anderweitiger Anspruch auf derartige Renten aus in- oder ausländischen Vorsorgeeinrichtungen zu
- Die Anmeldung der Lebensgemeinschaft wurde der Pensionskasse zu Lebzeiten der beiden Partner eingereicht.